Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Regelungen gelten grundsätzlich mit Vertragsabschluss für die in der Buchungsbestätigung genannte Ferienwohnung als vereinbart.
1. Vertragsabschluss (Mietvertrag)
Mit der verbindlichen Buchung einer Ferienwohnung über den Vermieter, die per Internet, aber auch schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, kommt es zu einem entsprechenden Vertragsabschluss, der wirksam wird, wenn sämtliche geforderten Angaben vorliegen und die schriftliche Bestätigung zur Buchung durch den Vermieter erfolgte. Das Vertragsverhältnis gilt als aufgehoben, wenn - wie in Ziffer 2 formuliert - die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden.
2. Zahlung des Vertragspreises
Die Vertragsparteien schließen ausdrücklich die Zahlung des Miet-/Nutzungspreises mittels Verrechnungsscheck aus.
a. Zahlungsfristen:
Die Zahlung der Grundmiete und eventueller Nebenkosten hat bis spätestens 2 Wochen vor Reiseantritt zu erfolgen. Nach Eingang der Buchungsbestätigung bzw. Rechnung sind 25% der Mietkosten zu
zahlen, der Restbetrag wird 14 Tage vor Reiseantritt fällig. Für den Fall einer kurzfristigen Buchung (ab 2 Wochen vor Reiseantritt) ist der Reisepreis unverzüglich zu überweisen oder bei der Anreise
zu entrichten. Eine Kaution wird nicht erhoben.
3. Bezug des Mietobjektes (Anreise)
Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag mit der Übernahme der Ferienwohnung ab 15.00
Uhr bis spätesetens jedoch 19:00 Uhr. Anreisen zu einem späteren Zeitpunkt sind nach Absprache möglich. Teilen Sie uns frühzeitig mit wann Sie anreisen werden um unnötige Wartezeiten zu
vermeiden.
Das Mietverhältnis endet am letzten Tag, wenn nichts anderes vereinbart ist, um 10:00 Uhr.
4. Schlüssel
Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.
5. Abreise
Am Abreisetag ist die Ferienwohnung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 10.00 Uhr dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person in einem ordnungsgemäßen, gereinigten
Zustand (Endreinigung ausgenommen), gemäß den vereinbarten Abreden und den Festlegungen der Hausordnung zurückzugeben. Türen und Fenster sind zu schließen. Sämtliche Schlüssel sind persönlich
auszuhändigen. Dem Vermieter oder dessen Beauftragten steht das Recht einer detaillierten Kontrolle und etwaigen Durchführung einer Abnahmehandlung zu. Etwaige Mängel und Unvollständigkeiten sind
schriftlich festzuhalten und durch den Mieter mittels Unterschriftsleistung zu bestätigen.
6. Personen
Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Übernachtungen weiterer Personen. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, die nicht in der Buchung aufgeführten Personen vom Feriengrundstück zu verweisen. Im Übrigen können Zuwiderhandlungen etwaige Schadenersatzansprüche begründen.
7. Haustiere, Rauchen
Das Mitbringen von Haustieren ist nur in Absprache mit dem Vermieter erlaubt. Dies gilt auch für die Besucher der Mieter. Innerhalb der Ferienwohnungen sowie innerhalb der Gebäude ist das Rauchen generell nicht gestattet.
8. Instandhaltung der Ferienwohnungen
Der/die Mieter verpflichtet/verpflichten sich, die gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar pfleglich zu behandeln und vor jeglichen Schäden zu bewahren. Während der Mietzeit entstandene Schäden an der Ferienwohnung und auf dem Wohngrundstück bzw. Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzen, es sei denn, er weist nach, dass ihn selbst oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder des Fehlbestandes kein Verschulden trifft. Feststellungen zur Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw. eingetretener Mängel am Mietobjekt hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen, anderenfalls stehen dem Vermieter darauf beruhende Ersatzansprüche zu.
Die Wohnung ist reinlich zu verlassen, dies bedeutet, der Müll sollte in den vorgesehen Mülltonnen entsorgt sein. Töpfe und Pfannen sind zu reinigen und in den Schränken zu verstauen!
9. Pflichten des Vermieters
Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Vermieter zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermieters bzw. durch vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände (Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc.) die Ferienwohnung nicht, wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet der Vermieter ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreises. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die außerhalb seines Verantwortungsbereiches liegen, insbesondere am Badestrand, Bootssteg, bei der Nutzung eines Bootes oder bei Bauarbeiten (einschl. Straßenarbeiten) in der Nachbarschaft.
10. Rückabwicklung des Vertrages
Für den Fall des Rücktrittes hat der Mieter folgenden Aufwendungsersatz gegenüber dem Vermieter zu entrichten:
• Stornierung der Buchung bis 90 Tage vor Mietbeginn: € 50,00
(pauschale Bearbeitungsgebühr)
• Stornierung der Buchung ab 89. bis 60. Tag vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
• Stornierung der Buchung ab 59. bis 30. Tag vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
• Stornierung der Buchung ab 29. bis unmittelbar vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter (E-Mail ausreichend). Für den Fall eines Rücktrittes und einer aber möglichen und zeitgleichen Umbuchung haftet der
Mieter mit einem Pauschalbetrag für die notwendig angefallenen Bearbeitungskosten in Höhe von € 50,00 zuzüglich eventuell angefallener Inseratskosten.
Die vorzeitige Abreise des Mieters, die dem Vermieter anzuzeigen ist, berechtigt diesen nicht zur Geltendmachung von Rück- oder Schadenersatzforderungen. Der Mieter schuldet auch für diesen Fall den
vereinbarten Mietzins. Falls der Mieter vom Vertrag zurücktritt und gleichzeitig einen Nachmieter stellt, der schriftlich erklärt, dass er die vereinbarten Bedingungen übernimmt, wird der Vermieter
eine neue Buchungsbestätigung erstellen.
11. Nutzungsregeln
Die in den Ferienwohnungen ausgelegten Hausordnungen für die jeweiligen Ferienhäuser und die Grundstücke sind Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für die Nutzung des DSL-Internetzugangs über WLAN sind zusätzlich die im Anhang befindlichen „WLAN - Nutzungsregeln“ zu berücksichtigen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Ferienwohnung: Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das zuständige Amtsgericht Göttingen.
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